¹Leasing
Fahrzeugpreis: €15.988,-, Leasingsonderzahlung €4.010,-, Laufzeit 48 Monate (48 Monate à € 99,- ), 40.000km Gesamtlaufleistung, effektiver Jahreszins 1,99%, Sollzinssatz (gebunden) 1,97%, Gesamtbetrag €4.752,-, Gesamtbetrag inkl. Leasingsonderzahlung €8.762,-. Ein Kilometer-Leasingangebot für Neuwagen der NISSAN LEASING, Geschäftsbereich der RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland, Jagenbergstraße 1, 41468 Neuss, zzgl. Überführungs- und Zulassungskosten. Inklusive Leistungen gemäß den Bedingungen der Verträge: NISSAN 5* Anschlussgarantie, NISSAN ASSISTANCE und NISSAN Service+ Wartungsvertrag der NISSAN CENTER EUROPE GMBH, 50321 BRÜHL. Ein repräsentatives Angebot für Privatkunden. Nur gültig für Kaufverträge bis zum 31.12.19. Weitere Details unter nissan.de oder bei teilnehmenden NISSAN Händlern.
²INTELLIGENT FLAT
Inklusive Leistungen gemäß den Bedingungen der Verträge: NISSAN 5★ Anschlussgarantie, NISSAN ASSISTANCE und NISSAN Service+ Wartungsvertrag der NISSAN CENTER EUROPE GMBH, 50321 BRÜHL. Ein Angebot für Privatkunden. Nur gültig für Kaufverträge bis zum 31.12.19.
⁴Rahmenbedingungen:
Die NISSAN Autoversicherung ist ein Produkt des NISSAN VERSICHERUNGSSERVICE, ein Geschäftsbereich der RCI Versicherungs-Service GmbH, Jagenbergstraße 1, 41468 Neuss. Versicherungsbedingungen gemäß Verti Versicherung AG, Rheinstraße 7A, 14513 Teltow.
⁶Umtauschprämie
Umtauschprämie bei Kauf eines NISSAN MICRA (bis zu 3000,-€), NISSAN JUKE (bis zu 3.200,-€), NISSAN QASHQAI (bis zu 5.000,-€), NISSAN X-TRAIL (bis zu 5.000,-€); bei Kauf eines NISSAN LEAF (4760,-€, mit Ausnahme des NISSAN Leaf MY18 ohne Optionspaket) sind in der Umtauschprämie bereits € 2.380 NISSAN Elektrobonus einkalkuliert. Die Umtauschprämie wird auf den Kaufpreis des Neufahrzeugs angerechnet. Nur gültig bei Abgabe Ihres Dieselaltfahrzeugs mit der Euro-Norm 1-5. Das Dieselaltfahrzeug muss mindestens 6 Monate auf den Käufer des Neufahrzeuges zugelassen sein. Die Zulassung des Altfahrzeugs und die Zulassung des Neufahrzeugs müssen auf denselben Namen lauten (Personenidentität). Gilt für Privatkunden und Kleingewerbetreibende mit einem Fuhrpark bis 4 Fahrzeugen, nicht kombinierbar mit anderen Angeboten. Gültig für Kaufverträge bis 31.12.2019.
*Die angegebenen Verbrauchswerte wurden nach den vorgeschriebenen Messverfahren VO(EG)715/2007 und § 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der gegenwärtig geltenden Fassung und ohne Zusatzausstattung ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der bei der Deutsche Automobil Treuhand (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.
**Verbrauch, CO2 Emissionen: Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und ohne Zusatzausstattung und Verschleißteile ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der bei der Deutsche Automobil Treuhand (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z.B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik, verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Stromverbrauch, die CO₂Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.
Abbildungen zeigen Sonderausstattung.